Die Bundesregierung will mit verhärteten Zulassungsregeln die Qualität des Berufsstandes der Wohnimmobilienverwalter und Hausverwalter sichern. Denn gerade Verbraucher sind beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie zahlreichen Risiken ausgesetzt, die die Beratung durch einen erfahrenen Immobilienmakler erfordern.
Mit einem neuen Gesetz ist nun die Einholung einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) Pflicht. Darüber hinaus werden die Verwalter mit dem Gesetz zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Übergangsfrist für „Alte Hasen“ ist seit dem 01. März beendet.
Anforderungen an Haftpflichtversicherung durch Gesetzgeber festgelegt
Die „Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung“ vom 09. Mai 2018 definiert die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter. Vorgeschrieben sind demnach eine Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall sowie 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.