Was ist die Grundsteuer?
Die Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks sind verpflichtet Grundsteuer zu zahlen. Vermieter können die Grundsteuer aber im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Sie wird zum 1. Januar eines Jahres von den Kommunen erhoben. Für die Stäte und Gemeinden zählt die Grundsteuer mit zu den wichtigsten Einnahmequellen.
Zur Berechnung der Grundsteuer werden drei Faktoren benötigt. Dies sind der Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Im ersten Schritt bildet der Einheitswert die Grundlage für die Berechnung. Er wird von den Finanzämtern anhand der Werteverhältnisse in den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) festgelegt. Dieser Einheitswert sollte eigentlich regelmäßig aktualisiert werden. Dies fand aber im großen Maße auch aufgrund der Komplexität nicht statt. Im zweiten Schritt wird der Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl, die u.a. von der Art des Grundstücks abhängt und im dritten Schritt mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von den Kommunen festgelegt und ist quasi der bestimmende Faktor bei der Ermittlung der Höhe der Grundsteuer.
Aktuelle Regelung ist verfassungwidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2018 die aktuelle Form der Besteuerung von Grundeigentum (Grundsteuer) für verfassungswidrig erklärt. Die Richter begründeten dies mit dem seit 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswert, der die Grundlage für die Besteuerung ist. Demnach ist Einheitswert in bisheriger Form „völlig überholt“ und führt zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ von Immobilienbesitzern. Der Gesetzgeber bekam die Auflage bis Ende 2019 eine neue Regelung zu schaffen.
Vorschlag des Finanzministeriums liegt vor
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daraufhin kürzlich einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Grundsteuer für jede Wohnung individuell zu berechnen wäre. Einfließen sollen dabei die Wohnfläche, das Alter, die Grundstücksfläche und der aktuelle Bodenwert, aber auch die Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast ausfallen. Die Opposition befürchtet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende Mieten, da die Grundsteuer auf diese umgelegt werden kann. Sozialpolitisch wären höhere Wohnkosten angesichts der ohnehin angespannten Immobilienmärkte in vielen deutschen Städten kaum zu vermitteln.
Kritik am neuen Vorschlag
Um eine solche Entwicklung zu verhindern, möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley die Umlagefähigkeit abschaffen – wogegen wiederum die Unionsparteien Widerspruch eingelegt haben. Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.