Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist mit eine der wichtigsten Versicherungen. Mit Studienbeginn müssen die Studierenden wählen, ob er sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert, wobei sie in dieser Familienversicherung keinen eigenen Beitrag zahlen müssen. Studenten in der Familienversicherung müssen bestimmte Regeln beachten. Die Einkommensgrenzen von 435 Euro/450 Euro darf nicht überschritten werden. Sollten Sie vorher schon privat versichert gewesen sein, ist diese kostenfreie Familienversicherung nicht notwendig. Studenten über dem 25. Lebensjahr werden in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Hier ist eine Aufnahme bis zu einem Alter von maximal 30 Jahren möglich. Als Obergrenze gilt zudem 14. Fachsemester, danach endet diese Versicherung.
Ist geplant ein Studium im Ausland zu absolvieren, ist unbedingt eine Auslandkrankenversicherung zu denken. Nur dadurch ist sichergestellt, dass bei einer Erkrankung im Ausland auch Anspruch auf ärztliche Hilfe besteht. Erfolgt das Studium innerhalb der EU ist aufgrund von verschiedenen Sozialabkommen zwischen den Ländern durch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Basisabsicherung gewährleistet. Wichtig ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland in der Regel den Krankenrücktransport oder eine privatärztliche Behandlung nicht erstattet. Aus diesem Grund ist die Auslandskrankenversicherung zu empfehlen.
Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Studierende sinnvoll, denn diese sichert den eigenen Lebensunterhalt, wenn Gesundheit oder Unfall eine berufliche Tätigkeiten nicht mehr zulassen. Da das Risiko in jungen Jahren meist gering ausfällt, sind die Beiträge entsprechend gering. Auch wenn die Beiträge im ersten Moment einen Kostenfaktor darstellen, ist eine solche Absicherung in der heutigen Zeit fast unverzichtbar. Die gesetzliche Absicherung ist bei einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit der Höhe nach nicht ausreichend. Erschwerend kommt hinzu, dass Studenten aufgrund der Wartefrist in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel keinen Anspruch auch eine Erwerbsminderungsrente haben. Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Studierende gleich vom ersten Tag an den vollen Schutz.
Sollte aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich sind gibt es alternative Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung.
Private Haftpflichtversicherung
Auch wenn Studenten während des Studiums meistens knapp bei Kasse sind, darf eine Private Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Denn sobald Schäden bei anderen verursacht werden, müssen diese in Form von Schadenersatz ersetzt werden. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In vielen Fällen sind Studenten auch hier noch bei den Eltern mitversichert, allerdings nur während des Erststudiums oder wenn ein freiwilliges soziales Jahr eingelegt wird. Zu beachten ist zusätzlich eine Altersgrenze, meist von 25 Jahren. Danach muss unbedingt eine eigene Police abgeschlossen werden. Die Preise für einen solchen Schutz sind nicht übermäßig hoch und betragen bei einem Singletarif auf den Monat gerechnet häufig nur ein paar Euro. Dafür gibt es allerdings einen wichtigen Schutz, gerade wenn ein hoher Schaden verursacht wird oder eine Person verletzt wird, wo eine lebeslange Zahlung notwendig ist.
Zusätzliche Absicherung
Je nach individueller Situation und Gegebenheiten sind weitere Absicherung notwendig. Dies sind für Hausbesitzer oder Wohnungsmieter eine Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung. Für Halter von Autos, Motorrädern oder E-Tretrollern ist die Haftpflichtversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung ein Muss. Mit Blick auf das Alter und den Zustand des Fahrzeuges kommt eventuell eine Teil- oder Vollkaskoversicherung in Betracht.